16.01.2024, 23:43
Jahrgänge überspringen/wiederholen
Wenn ihr möchtet, dass euer Charakter einen Jahrgang wiederholt, müsst ihr folgende Dinge beachten:• Eine Wiederholung eines Jahrgangs ist in gewöhnlichen Fällen nicht möglich. Auch nicht dann, wenn ein/e Schüler/in schlechte Noten hat. Entsprechend wird in Hogwarts eine Wiederholung nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmefälle können dann bestehen, wenn der oder die Schüler/in besondere Gründe vorzuweisen hat (längere Ausfälle begründet durch Krankheit oder Todesfälle zum Beispiel im Kombination mit einer gravierenden Notenverschlechterung, die nicht im kommenden Schuljahr aufgearbeitet werden kann). Eine Wiederholung muss mit dem Team abgesprochen werden (mit handfester Begründung warum wiederholt wird), bestenfalls im Forum selbst und nicht auf Discord damit genügend Transparenz herrscht. Bedenkt bitte, dass im fünften oder siebten Jahrgang eine mögliche Wiederholung strenger gewertet wird, damit sich keine Schüler/innen aus schlechten ZAG-, oder UTZ-Ergebnissen winden.
• Zeitgleich müsst ihr begründen, warum es für euch notwendig ist, dass euer Charakter den Jahrgang wiederholt hat oder wiederholen wird. Wir möchten hierfür gerne von euch als Spieler/in eine plotrelevante Begründung sehen.
Jahrgänge überspringen
Für gewöhnlich werden keine Jahrgänge übersprungen. Unsere Stundenpläne sind so gestaltet, dass im Normalfall jedes Fach belegt werden könnte und ein Schüler selbst im Falle einer Hochintelligenz ausgelastet sein sollte. Zeitgleich steht euer Charakter bei einem Überspringen eines Jahrgangs auch vor dem Problem, dass er oder sie eventuell noch, je nach Geburtsdatum, minderjährig zum Zeitpunkt des Abschluss ist, was die Suche nach einem Job erschwert und entsprechend nicht im Sinne des Lehrpersonals oder Ministeriums wäre. Solltet ihr dennoch darauf bestehen, dass euer Charakter einen Jahrgang (und wir ziehen hier bewusst die Grenze bei einem Jahrgang) übersprungen hat, haben wir einige Richtlinien:
• Ein Überspringen des Jahrgangs ist nur zu Ende bzw. Beginn des Schuljahres möglich. Das heißt kein Charakter kann mitten im Schuljahr springen.
• Der fünfte Jahrgang sowie dritte Jahrgang können nicht übersprungen werden. Das liegt im Falle des fünften Jahrgangs an den ZAG-Prüfungen und im Falle des dritten Jahrgangs an der Vergrößerung des Stundenplans. Ebenso kann der sechste Jahrgang nicht übersprungen werden, da es für Schüler des sechsten Jahrgang nicht möglich ist die UTZ-Prüfungen mitzuschreiben.
• Ein Charakter kann nicht einfach nur wegen hoher Intelligenz einen Jahrgang überspringen. Hierfür müssen Empfehlungen mehrerer Lehrer vorliegen, die Begründen, warum der Charakter in einem höheren Jahrgang besser aufgehoben ist. Zeitgleich muss zum Ende des Schuljahres hin die Prüfung für den aktuellen und höheren Jahrgang abgelegt werden (wenn euer Charakter also aktuell im ersten Jahrgang ist, muss er zusätzlich die Prüfung des zweiten Jahrgangs ablegen damit zu Beginn des neuen Schuljahres ein Sprung in den dritten Jahrgang möglich ist). Die Prüfung für den höheren Jahrgang darf nicht mit weniger als einen Notenunterschied zur Prüfung des aktuellen Jahrgangs bestanden werden. Das bedeutet, euer Charakter muss bestenfalls genauso gut sein oder eben nicht mehr als eine Note schlechter – das betrifft übrigens alle Fächer. Bitte bedenkt dabei, dass es in den seltensten Fällen realistisch ist, dass sonderlich viele Schüler/innen das bewerkstelligen.
• Zuletzt müsst ihr für das Team zwei Dinge begründen: Zuerst müsst ihr begründen, wieso euer Charakter den Jahrgang überspringt. Dieser Faktor muss im Inplay (wenn nicht aktuell, da es ein neuer Charakter ist, dann bitte in der Zukunft) und auch im Steckbrief evident sein . Hierbei ist wichtig hervorzuheben, dass der Charakter auch wirklich übermäßig intelligent ist. Bedenkt bitte, dass gerade in Ravenclaw und Slytherin Intelligenz zu den Zügen gehören, die der sprechende Hut beachtet und euer Charakter entsprechend klüger sein müsste, als die meisten Schüler/innen dieser Häuser (bestenfalls ohne in eine Richtung Gary oder Mary Stu abzurutschen). Talente in einzelnen Fächern werden hierbei übrigens nicht gewertet, da in solchen Fällen der Charakter die Möglichkeit auch bekommen könnte, einfach das Fach alleine in den höheren Jahrgängen zusätzlich zu belegen, sofern es mit den Professoren abgesprochen ist. Wir möchten hierbei auch auf das Canon hinweisen, wo Charaktere wie Hermine, McGonagall oder auch die Marauder (die eben durch die frühe Herstellung des Animagus Zaubers ein hohes Maß an Intelligenz vorweisen konnten) allesamt keinen Jahrgang übersprungen haben – so als Beispiel, damit ihr wisst, wie intelligent euer Charakter sein müsste. Ebenso müsst ihr begründen, warum es für euch als Spieler/innen wichtig ist, dass der Charakter den Jahrgang überspringt. Es muss eine Plotrelevanz haben, in welcher deutlich hervorgeht, dass es für den Plot oder auch euch notwendig ist, dass der Charakter eben diesen Jahrgang übersprungen hat oder überspringen wird (ein «ich möchte den Charakter gerne im fünften Jahrgang haben» genügt hierbei nicht, da ihr dann auch einfach das Geburtsdatum anpassen könntet). Bedenkt bitte, dass bei einer nachträglichen Änderung jene Änderung bereits die ganze Zeit gilt und das mit euren Mitspieler/innen abgesprochen werden sollte. Entsprechend sollte auch hier die Anfrage bestenfalls öffentlich gestellt werden.
Nutzt bitte diese Vorlage, wenn ihr ein Überspringen oder eine Wiederholung beantragen wollt. Bedenkt, dass ihr das auch bei neuen Charakteren machen müsst und wir beides nur sehr begrenzt erlauben werden!
Code: (Alles markieren)
<b>Mein Charakter wird…:</b> [ ] überspringen [ ] wiederholen
<b>Jahr:</b> In welchem Jahr wurde überspringen/wiederholt oder wird übersprungen/wiederholt und um welches Schuljahr handelte es sich?
<b>Charakterbezogene Begründung:</b> Begründet bitte, warum euer Charakter die oben genannte Handlung durchführen kann.
<b>Plotrelevante Begründung:</b> Begründet bitte, warum es für den Plot und für euch als Spieler/in notwendig ist, dass der Charakter die oben genannte Handlung durchführen kann.